ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Präambel:
Der Gute Gesellschaft Verlag ist ein inhabergeführter Verlag. Gemeinsam mit unseren Kunden und für unsere Leserinnen und Leser publizieren wir lesenswerte und güte Bücher, Kundenmagazine und Medien.
1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1.
Der Gute Gesellschaft Verlag für Konzeption, Produktion und Vertrieb mbH (nachfolgend Gute Gesellschaft Verlag genannt), 40233 Düsseldorf, Ronsdorfer Straße 75, führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) aus. Dies gilt auch für alle künftigen Agentur-Leistungen, falls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der Gute Gesellschaft Verlag-Bestimmungen an. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.2.
Für alle Rechtsgeschäfte mit Gute Gesellschaft Verlag sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Es sei denn, dass etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist.
2. Vertragsabschluß
2.1.
Die Beauftragung des Gute Gesellschaft Verlag kann per Brief, E-Mail/Fax oder mündlich erfolgen. Für eine Beauftragung soll der Auftraggeber dem Gute Gesellschaft Verlag die gewünschten Vertragsziele umfassend darlegen.
2.2.
Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahmeerklärung vom Gute Gesellschaft Verlag gegenüber dem Auftraggeber. In der Annahmeerklärung fasst die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen. Wenn Gute Gesellschaft Verlag die Annahme per Brief, Fax oder E-Mail erklärt, wird der Vertrag spätestens zehn Werktage nach Zugang der Erklärung mit dem in diesem Bestätigungsschreiben erklärten Inhalt geschlossen, falls der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.
3. Ablauf von Aufträgen
3.1.
Die Vertragsabwicklung erfolgt im Falle von Unternehmenspublikationen grundsätzlich in drei Phasen: Briefing-, Entwurfs- und Produktionsphase.
3.2.
Grundlage für die Auftragserfüllung ist die Projektbeschreibung (Briefing), die der Gute Gesellschaft Verlag vom Auftraggeber schriftlich erhält, oder im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber (in Gesprächen, Workshops etc.) und aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen (Zahlen, Hintergründe etc.) formuliert. Eine gegebenenfalls vom Gute Gesellschaft Verlag verfasste schriftliche Projektbeschreibung (Re-Briefing) ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
3.3.
Nach Abschluss der Briefing-Phase gemäß 3.2 erarbeitet Gute Gesellschaft Verlag ein Konzept oder erstellt innerhalb vereinbarter Fristen einen Musterentwurf (Entwurfsphase). Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Konzepts oder Entwurfs, zweimalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.
4. Terminabsprachen
4.1.
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich (i.d.R. per Zeitplan) festzuhalten bzw. zu bestätigen.
4.2.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Gute Gesellschaft Verlag angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3.
Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Gute Gesellschaft Verlag von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten Gute Gesellschaft Verlag eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
5. Geheimhaltung
5.1.
Gute Gesellschaft Verlag verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Buchauftrag/-Angebot zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
5.2.
Gute Gesellschaft Verlag wird durch geeignete vertragliche Abreden mit der für Gute Gesellschaft Verlag tätigen Arbeitnehmer und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.1.
Der Auftraggeber ist – soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist – zur Mitwirkung bei der Auftragsausführung verpflichtet. Dazu hat der Gute Gesellschaft Verlag alle Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
6.2.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
6.3.
Der Auftraggeber stellt Gute Gesellschaft Verlag von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Gute Gesellschaft Verlag wegen seines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
6.4.
Gute Gesellschaft Verlag ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Gute Gesellschaft Verlag entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.5.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Gute Gesellschaft Verlag abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Gute Gesellschaft Verlag im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1.
Jede Leistung von Gute Gesellschaft Verlag erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der neben der reinen Werkleistung auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken gerichtet ist.
7.2.
Alle Konzepte und Gestaltungen (auch Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Gute Gesellschaft Verlag (bzw. den entsprechend im Auftrag von Gute Gesellschaft Verlag tätig gewordenen Dienstleistern) die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
7.3.
Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Ideen etc. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom Gute Gesellschaft Verlag (bzw. der entsprechend im Auftrag des für den Gute Gesellschaft Verlag tätig gewordenen Dienstleister) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Gute Gesellschaft Verlag, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.4.
Gute Gesellschaft Verlag (bzw. der entsprechend im Auftrag des Gute Gesellschaft tätig gewordene Dienstleister) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und des Gute Gesellschaft Verlag.
7.5.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
7.6.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gute Gesellschaft Verlag auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Gute Gesellschaft Verlag zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe. Solange Gute Gesellschaft Verlag Verstöße gegen das Recht auf Namensnennung gegenüber dem Auftraggeber nicht ausdrücklich rügt, verzichtet Gute Gesellschaft Verlag stillschweigend auf die bisherige Durchsetzung dieses Rechts und entsprechende Schadenersatzansprüche.
7.7
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7.8.
Gute Gesellschaft Verlag erstellt in der Regel für jeden Buchauftrag individuelle Konzepte, und Gestaltungen. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) können aber immer wieder vom Gute Gesellschaft Verlag für Auftragsbearbeitungen verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer vom Gute Gesellschaft Verlag (bzw. deren Grafikern) erstellten Arbeit – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt.
8. Abnahme
8.1.
Die Abnahme hat innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
8.2.
Wenn nach Ablauf von 10 Arbeitstagen Gute Gesellschaft Verlag keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
8.3.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und erklärt in diesem Zuge den Rücktritt vom Auftrag, behält Gute Gesellschaft Verlag den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz.
9. Vergütung
9.1.
Soweit vertraglich keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung (Konzept, Entwürfe, Design etc.) nach Zeitaufwand auf Grundlage der Stundenpreisliste (Stand 1.1.2022) oder auf Grundlage der branchenüblichen Honorarempfehlungen. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.2.
Die Vergütung von Nutzungsrechten für Leistungen vom Gute Gesellschaft Verlag erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – auf Grundlage der branchenüblichen Honorarempfehlungen. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.3.
Die Vergütungen für Konzepte, Entwürfe etc. und die Einräumung der Nutzungsrechte verstehen sich in Euro. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
9.4.
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Gute Gesellschaft Verlag berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
9.5.
Gegebenenfalls anfallende Kosten und Spesen für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
9.6.
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
9.7.
Der Auftraggeber kann im Rahmen des ersten Angebots zwei Autorenkorrekturen an den gelieferten Leistungen von Gute Gesellschaft Verlag verlangen, ohne dass ihm dafür Mehraufwände berechnet werden. Ab der dritten Korrektur (Change Request) berechnet Gute Gesellschaft Verlag die anfallende Zeit nach der geltenden Stundenpreisliste. (Stand 31.12.2021)
9.8.
sich ein Auftrag über längere Zeiträume, oder erfordert er vom Gute Gesellschaft Verlag hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten; in der Regel 1/3 der Gesamtvergütung bei der Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
9.9.
Im vereinbarten Honorar sind in der Regel keine Buy Outs zum Erwerb der Druckdaten für den Auftraggeber enthalten. Diese erfordern einen gesonderten Vertrag, den die Gute Gesellschaft auf den Grundlagen des Vergütungstarif des AGD dem Kunden auf Wunsch gerne unterbreitet.
10. Fälligkeit der Vergütung
10.1.
Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs bzw. der Dienstleistung oder der Teilleistungen (siehe 9.8.) fällig. Der Gute Gesellschaft Verlag stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es gibt eine einzelvertraglich andere Regelung.
10.2.
Bei Zahlungsverzug kann der Gute Gesellschaft Verlag die Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
11. Gewährleistung für werkvertragliche Arbeitsergebnisse
11.1.
Der Gute Gesellschaft Verlag verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
11.2.
Der Gute Gesellschaft Verlag verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
12. Haftungsbeschränkungen
12.1.
Die Haftung von Gute Gesellschaft Verlag beschränkt sich auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sofern der Gute Gesellschaft verlag schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, sowie auf die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2.
Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.
12.3.
Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haftet Gute Gesellschaft Verlag insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12.4.
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen des Gute Gesellschaft Verlag.
12.5.
Dem Gute Gesellschaft Verlag bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.
13. Digitale Daten
13.1.
Der Gute Gesellschaft Verlag ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
13.2.
Hat der Gute Gesellschaft Verlag dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch den Gute Gesellschaft Verlag geändert werden.
14. Schlußbestimmungen
14.1.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Gute Gesellschaft Verlag die für ihn erstellten Konzepte und Kreativleistungen etc. bei Bedarf als Referenz auf ihrer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste des Gute Gesellschaft Verlag aufgenommen werden darf.
14.2.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten vom Gute Gesellschaft Verlag gespeichert werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
14.3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Gute Gesellschaft Verlag.
(Stand 01.04.2022)